

Dauer und Kosten der tiefenpsychologischen Psychotherapie
Dauer der Therapie
Die Dauer einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie kann je nach Anliegen und individuellen Bedürfnissen variieren. In der Regel umfasst die Therapie eine wöchentliche Sitzung von 50 Minuten. Je nach Art und Ausmaß der Beschwerden können dabei Kurzzeittherapien mit 12 bis 24 Sitzungen oder Langzeittherapien mit bis zu 60 (in Ausnahmefällen auch bis zu 100) Sitzungen sinnvoll sein.
In der Therapie bauen wir Schritt für Schritt aufeinander auf, um langfristige Veränderungen zu ermöglichen. Während bei kürzeren Therapien oft akute Beschwerden im Vordergrund stehen, bietet die Langzeittherapie die Möglichkeit, tieferliegende seelische Konflikte umfassender zu bearbeiten und so nachhaltige Veränderungen zu erreichen.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Die tiefenpsychologische Psychotherapie ist ein anerkanntes Richtlinienverfahren, das von den gesetzlichen und in der Regel auch von den privaten Krankenkassen finanziert wird. Nach einer anfänglichen diagnostischen Phase, die aus 2 bis 4 sogenannten probatorischen Sitzungen besteht, kann gemeinsam ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse bzw. bei der Beihilfe gestellt werden. Sollten Sie privat versichert sein, ist es wichtig, dass Sie selber bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, wie viele Sitzungen übernommen werden. Dies unterscheidet sich nach den individuellen Verträgen.
In den probatorischen Sitzungen haben Sie die Möglichkeit, die Therapieform kennenzulernen und zu prüfen, ob die Arbeitsweise zu Ihren Bedürfnissen passt. Diese Stunden dienen auch dazu, erste Eindrücke über Ihre aktuelle Situation und mögliche Therapieziele.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapie als Selbstzahler durchzuführen. Dies bietet Ihnen die Freiheit, unabhängig von Genehmigungsverfahren oder Dokumentationen bei der Krankenkasse, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt genauso wie für privat Versicherte nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ (seit dem 01.07.2024 nach den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen).